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Ausbildung zur generalistischen Pflegefachassistenz

Wie werde ich Pflegefachassistentin/-assistent?

Tätigkeitsbereiche der Pflegefachassistenz findet man in Krankenhäusern, Gesundheitszentren, ambulanten Pflegeeinrichtungen der Kurzzeitpflege und ambulanten sozialen Diensten. Auch in Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen sowie Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen ist der Einsatz von Gesundheits- und Krankenpflegeassistenten gefragt, um den Alltag zu bewältigen.

Pflegefachassistent*innen unterstützen examinierte Pflegefachkräfte. Sie übernehmen pflegerische Kernaufgaben ebenso wie hauswirtschaftliche Tätigkeiten im Rahmen der pflegerischen Versorgung. Im Vordergrund steht dabei eine zuverlässige Assistenz und die Durchführung von Pflegemaßnahmen, die von examinierten Pflegefachkräften festgelegt werden.

Die Betreuungsaufgaben beziehen sich auf Menschen in höherem Lebensalter, mit chronischen Erkrankungen sowie behinderte Menschen aller Altersgruppen in stabilen Pflegesituationen.

Zugangsvoraussetzungen

  • die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und
  • der Hauptschulabschluss
    oder eine gleichwertige Schulbildung
    oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Sprachniveau B2)
  • Nach einer nachgewiesenen Vollzeittätigkeit in der Pflege von mindestens 30 Monaten, die unter Anleitung von dreijährig ausgebildeten Pflegekräften stattgefunden hat – entspricht mind. 60 Monate in einer Teilzeitbeschäftigung von mind. 50 %, kann das Examen als Externenprüfung abgelegt werden.

„Ausbildungsziel“ (lt. § 3 Absatz 2 Nummer 1 PflfachassAPrV)

(1) Die Ausbildung für generalistisch ausgebildete Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten soll insbesondere dazu befähigen, Pflegefachpersonen bei der Erfüllung pflegerischer Aufgaben zu unterstützen, deren Anordnungen fachgerecht unter entsprechender Aufsicht durchzuführen, die durchgeführten Maßnahmen den fachlichen und rechtlichen Anforderungen entsprechend zu dokumentieren und die erforderlichen Informationen weiterzuleiten. Dementsprechend soll die Ausbildung, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur Mitwirkung insbesondere bei der Gesundheitsförderung sowie der Versorgung und Begleitung von Menschen mit pflegerischem Unterstützungsbedarf sowie deren Angehörigen beziehungsweise nahestehenden Bezugspersonen vermitteln. Dabei sind die unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen sowie Lebensphasen und die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Menschen zu berücksichtigen.

1. Die Ausbildung nach Absatz 1 soll insbesondere dazu befähigen die folgenden Aufgaben eigenständig auszuführen:

a) Pflege und Begleitung von Menschen aller Altersstufen in stabilen Pflegesituationen, auf der Grundlage der individuellen Pflegeplanung von Pflegefachpersonen,

b) im Pflegeprozess bei der Erstellung der Biografie und Pflegeplanung unterstützend mitwirken, den Pflegebericht fortschreiben und selbst durchgeführte Tätigkeiten dokumentieren,

c) Kontakte mit zu pflegenden Menschen herstellen, mit ihnen einen respektvollen Umgang pflegen und sie unter Beachtung wesentlicher Vorbeugungsmaßnahmen bei der Grundversorgung unterstützen, Ressourcen erkennen und aktivierend in die Pflegehandlung einbeziehen,

d) individuelle, geschlechter- und kultursensible Unterstützung von zu pflegenden Menschen bei der eigenständigen Lebensführung sowie der Erhaltung und Förderung sozialer Kontakte, unter Einbeziehung von Angehörigen beziehungsweise nahestehenden Bezugspersonen,

e) Beobachtung der Gesundheit und Erhebung sowie Weitergabe medizinischer Messwerte,

f) Erkennen akuter Gefährdungssituationen und Einleitung erforderlicher Sofortmaßnahmen,

g) bei der Unterstützung und Begleitung von Menschen mit pflegerischem Unterstützungsbedarf interdisziplinär mit anderen Institutionen und Berufsgruppen zusammenarbeiten und

h) Kommunikation und Beziehungsgestaltung mit allen am Prozess beteiligten Personen und Berufsgruppen,

 

2. die nachfolgenden Aufgaben unter Anleitung und Aufsicht von Pflegefachpersonen durchzuführen:

a) Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Rehabilitation,

b) Pflege und Begleitung von Menschen aller Altersstufen in komplexen Pflegesituationen auf der Grundlage der individuellen Pflegeplanung gemeinsam mit Pflegefachpersonen, einschließlich der Pflege und Begleitung von Menschen in der Endphase des Lebens,

c) einfache physikalische Maßnahmen und

d) bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachsorge ärztlich veranlasster diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen mitwirken.

Als Aufgaben, die unter Anleitung und Aufsicht von Pflegefachpersonen durchzuführen sind: (lt. § 3 Absatz 2 Nummer 2 PflfachassAPrV) 12

a) Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Rehabilitation,

b) Pflege und Begleitung von Menschen aller Altersstufen in komplexen Pflegesituationen auf der Grundlage der individuellen Pflegeplanung gemeinsam mit Pflegefachpersonen, einschließlich der Pflege und Begleitung von Menschen in der Endphase des Lebens,

c) einfache physikalische Maßnahmen und

d) bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachsorge ärztlich veranlasster diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen mitwirken.

Dauer und Struktur der Ausbildung

  • Die Ausbildung erfolgt gemäß der PflfachassAPrV vom 9. Dezember 2020
  • Die Ausbildung erfolgt im Wechsel von Abschnitten des theoretischen und praktischen Unterrichtes und der praktischen Ausbildung

Theoretische Ausbildung

  • Der theoretische und praktische Unterricht umfasst insgesamt 700 Stunden, die auf Unterrichtsblöcke verteilt sind.
  • Die Unterrichtsgestaltung erfolgt kompetenzorientiert.

Praktische Ausbildung

Als Träger kommen Krankenhäuser, Einrichtungen der stationären Langzeitpflege (z.B. Altenheime) und ambulante Pflegedienste in Frage.

Die Ausbildung erfolgt beim Träger der praktischen Ausbildung, mit dem der Schüler den Ausbildungsvertrag geschlossen hat, im Umfang von 460 Stunden.

Neben der praktischen Ausbildung beim Ausbildungsbetrieb erfolgen 2 zusätzliche Pflichteinsätze in den jeweils anderen Settings von jeweils 230 Stunden.

Einrichtungen der Katholischen Kliniken

  • St. Elisabeth Hospital, Iserlohn
  • St. Vincenz Krankenhaus, Menden
  • Pflegezentrum St. Aloysius, Iserlohn
  • St. Pankratius Altenheim, Iserlohn
  • St. Vincenz Altenheim, Menden

Externe Kooperationspartner, die als Träger der praktischen Ausbildung Schüler einstellen:

  • Katholisches Krankenhaus Hagen
  • VAMED Klinik, Hagen-Ambrock
  • radprax-Krankenhaus Plettenberg
  • radprax-Seniorenzentrum Plettenberg
  • Caritas Altenzentrum St. Kilian, Letmathe
  • Seniorenzentrum Villa Brökelmann, Hemer
  • Seniorenheim Heidermühle, Hemer-Ihmert
  • Schmallenbach-Verbund, Fröndenberg
  • ApoCare Tagespflege
  • ApoCare ambulante Pflege
  • Johanniter-Unfall-Hilfe ambulante Pflege
  • Pflegeteam Herzwerk, Plettenberg

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann senden Sie uns doch bitte Ihre Bewerbungsunterlagen:

  • ein Bewerbungsanschreiben
  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • ein Lichtbild
  • Schulabschlusszeugnis oder bei noch nicht abgeschlossener Schulbildung ein aktuelles Zwischenzeugnis
  • Berufsabschlusszeugnis
  • Sonstige Abschlüsse / sonstige Praktikumsnachweise

Ausländische Bewerber bitten wir zwingend, ihren im Ausland erworbenen Schulabschluss anerkennen zu lassen und diesen mit ihrer Bewerbung einzureichen, da ansonsten ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann.

an:

Gesundheitscampus St. Elisabeth
Schulleiter Michael Schäfer

Hochstr. 54, 58638 Iserlohn
T 02371 78 1281 (Sekretariat)

Kursbeginn

Der Kurs startet zum 1. März 2023, ggf. ein weiterer im August 2023.

Bewerbungen (PDF-Dateien) gerne per E-Mail an: sekretariat@kkimk-gesundheitscampus.de

Oder hier direkt über das Bewerbungsformular:

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