Ausbildung zur generalistischen Pflegefachassistenz

Die neue Ausbildung der Pflegefachassistenz geht zum 1. Januar 2027 an den Start

Die Ausbildung zur Pflegefachassistentin/zum Pflegefachassistenten wird grundsätzlich neu geregelt und geht zum 1. Januar bundesweit an den Start. Der Gesundheitscampus wir somit auch in Zukunft die Ausbildung zu den gewohnten Daten 01.März und 01.September starten können.

Aber was ist eigentlich das entscheidende Neue?
Bundeseinheitlicher Berufsabschluss

Zunächst einmal wird die Ausbildung nicht mehr auf Landesebene geregelt, sondern auf Bundesebene. Das bedeutet, dass die Ausbildung in allen Bundesländern einheitlich geregelt wird und somit der Berufsabschluss auch in allen Bundesländern anerkannt wird. Das ist bisher nicht der Fall.

Dauer 1,5 Jahre

Die neue Assistenzausbildung dauerte bisher, abhängig vom Bundesland, zwischen 1 und 2 Jahren. Nun wird die Ausbildungsdauer bundeseinheitlich auf 1,5 Jahre festgesetzt. Dies ist etwas länger als die ehemalige Ausbildung hier in NRW/an unserer Schule (alternativ das eine oder das andere) und ist der Kompromiss im Rahmen der Vereinheitlichung der Ausbildung.

 

Wie werde ich Pflegefachassistentin/-assistent?

Tätigkeitsbereiche der Pflegefachassistenz findet man in Krankenhäusern, Gesundheitszentren, ambulanten Pflegeeinrichtungen der Kurzzeitpflege und ambulanten sozialen Diensten. Auch in Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen sowie Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen ist der Einsatz von Gesundheits- und Krankenpflegeassistenten gefragt, um den Alltag zu bewältigen.

Pflegefachassistent*innen unterstützen examinierte Pflegefachkräfte. Sie übernehmen pflegerische Kernaufgaben ebenso wie hauswirtschaftliche Tätigkeiten im Rahmen der pflegerischen Versorgung. Im Vordergrund steht dabei eine zuverlässige Assistenz und die Durchführung von Pflegemaßnahmen, die von examinierten Pflegefachkräften festgelegt werden.

Die Betreuungsaufgaben beziehen sich auf Menschen in höherem Lebensalter, mit chronischen Erkrankungen sowie behinderte Menschen aller Altersgruppen in stabilen Pflegesituationen.

Zugangsvoraussetzungen

  • die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und
  • der Hauptschulabschluss
    oder eine gleichwertige Schulbildung
    oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Sprachniveau B2)
  • Nach einer nachgewiesenen Vollzeittätigkeit in der Pflege von mindestens 30 Monaten, die unter Anleitung von dreijährig ausgebildeten Pflegekräften stattgefunden hat – entspricht mind. 60 Monate in einer Teilzeitbeschäftigung von mind. 50 %, kann das Examen als Externenprüfung abgelegt werden.

Wenn kein Schulabschluss erreicht wurde, kann die Pflegeschule eine positive und sachlich begründete Bildungsprognose bei der Aufsichtsbehörde einreichen, die erklärt, dass die Ausbildung erfolgreich absolviert werden kann.

Jeder Bewerber muss darüber hinaus, unabhängig von einem Schulabschluss, mittels eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses seine Zuverlässigkeit und durch ein ärztliches Attest die gesundheitliche Eignung nachweisen. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang der Nachweis des Immunschutzes gegen eine Maserninfektion.

Die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache werden ebenfalls vorausgesetzt und ggf. nachgewiesen werden müssen.

Die Bewerbung erfolgt bei dem gewünschten Träger der praktischen Ausbildung und der Fachschule für Pflegeberufe.

Anrechenbarkeit auf die PFK Ausbildung

Hat ein Absolvent/eine Absolventin die Zugangsvoraussetzung zur Ausbildung der Pflegefachassistenz mit einem Hauptschulabschluss erfüllt und diese erfolgreich durchlaufen, kann eine dreijährige Ausbildung zur Pflegefachkraft angeschlossen werden.  Auf Antrag bei der Bezirksregierung kann diese Ausbildung eventuell sogar verkürzt werden.

 

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung führt die Auszubildenden wie bisher durch die 3 Settings:

Krankenhaus, Altenheim und ambulante Pflege

Die Ausbildungszeiten beim Arbeitgeber wurden deutlich verlängert. Darüber hinaus können 120 Stunden zur freien Verfügung die Auszubildenden in spezielle Arbeitsfelder führen. Beispielsweise spezielle Funktionsbereiche, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, ambulante Spezialpflege, Pädiatrie, psychiatrische Einrichtungen oder Einrichtungen der Rehabilitation, Palliation und Prävention. Diese Einsatzbereiche können je nach Verfügbarkeit als Bereich der praktischen Ausbildung integriert werden.

Insgesamt umfasst die praktische Ausbildung 1280 Pflichtstunden.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung wurde von 700 Stunden auf 1050 Stunden angehoben. Die Unterrichtszeiten werden als Blockunterrichte organisiert.

 

Was ist gleichgeblieben?

Generalistische Auslegung

Die Ausbildung verfolgt wie bisher einen „generalistischen“ Ansatz. Das bedeutet, dass die PflegefachassistentInnen für die Arbeit in einem ambulanten Pflegedienst, einem Altenheim oder einem Krankenhaus qualifiziert werden.

Praxisanleitung / Praxisbegleitung

Im Rahmen der praktischen Ausbildung werden die Azubis von Praxisanleitenden angeleitet, um den Ausbildungsplan zu absolvieren. Darüber hinaus sind 3 Besuche der Pflegepädagogen in der Berufspraxis vorgesehen, um die theoretische Ausbildung deutlich mit der praktischen Ausbildung zu verzahnen.

Zum Schluss

Mit der Einführung der neuen Pflegefachassistenzausbildung nach PflFAssG erreichen die AbsolventInnen endlich eine deutlich größere berufliche Mobilität, da der Berufsabschluss in allen Bundesländern anerkannt wird und sehr gute berufliche Perspektiven bietet. 

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann senden Sie uns doch bitte Ihre Bewerbungsunterlagen:

  • ein Bewerbungsanschreiben
  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • ein Lichtbild
  • Schulabschlusszeugnis oder bei noch nicht abgeschlossener Schulbildung ein aktuelles Zwischenzeugnis
  • Berufsabschlusszeugnis
  • Sonstige Abschlüsse / sonstige Praktikumsnachweise

Ausländische Bewerber bitten wir zwingend, ihren im Ausland erworbenen Schulabschluss anerkennen zu lassen und diesen mit ihrer Bewerbung einzureichen, da ansonsten ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann.

an:

Gesundheitscampus St. Elisabeth
Schulleiter Michael Schäfer

Hochstr. 61, 58638 Iserlohn
T 02371 78 1281 (Sekretariat)

Kursbeginn

Der geplante Kursstart ist jedes Jahr zum 1. März und 1.September.

Bewerbungen (PDF-Dateien) gerne per E-Mail an: sekretariat@kkimk-gesundheitscampus.de

Oder hier direkt über das Bewerbungsformular:

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